gematik_schemes.fa.vsds.Schema_VSD_PKV.xsd Maven / Gradle / Ivy
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Es handelt sich um eine Pflichtangabe.
Gibt den Beginn des Versicherungsschutzes (hier: Leistungsanspruch) des Versicherten bei dem unter Klasse Kostentraeger angegebenen Kostentraeger an.
Gibt das Datum des Endes der Mitgliedschaft des Versicherten bei dem unter Klasse Kostentraeger angegebenen Kostentraeger an oder das Datum des Fristablaufs bei befristeter Gueltigkeit der Karte.
Dieses Feld ist ausschließlich für das beschriebene Datum zu nutzen (gemäß § 291 SGB V).
Zusatzinformation private Krankenversicherung
Die Tarifart wird angegeben durch den Wert:
01 = Individualtarif
02 = Standardtarif
03 = Basistarif
04 = Notlagentarif
Gibt den Anspruch des Versicherten auf Beihilfe an. Mögliche Werte:
00 = keine Angabe
01 = Beihilfeberechtigt
Gibt die Zugehörigkeit des Versicherten zur KVB oder PBeaK an. Mögliche Werte:
00 = keine Angabe
01 = Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
02 = Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
Gibt die Teilnahme des Kostenträgers des Versicherten am ClinicCard-Verfahren an.
0 = nein
1 = ja
Gibt die Art der Unterkunft an, die der Versicherte gewählt hat.
00 = keine Angabe
01 = Einbett-Zimmer
02 = Zweibett-Zimmer
03 = Mehrbett-Zimmer
04 = Differenz Zwei- und Einbettzimmerzuschlag
Gibt den Höchstbetrag der Erstattung für die Wahlleistung Unterkunft an. (Volle EUR je Abrechnungstag). Wertebereich 0 -99999
Gibt den Leistungsumfang in Prozent an. Wertebereich 000-100.
Gibt die Art der ärztlichen Behandlung im stationären Bereich an.
00 = keine Angabe
01 = besonders aberechenbare Leistungen (Chefarztbehandlung)
02 = Allgemeine ärztliche Krankenhausleistung
03 = Belegarzt erweitert
Gibt den Leistungsumfang in Prozent an. Wertebereich 000-100.
Gibt den Leistungsumfang in Prozent an. Wertebereich 000-100.
Kostenträgertyp des VSD-Schemas. Fester Wert = 1 für VSD-Schemas der PKV
Die Versicherten-ID ist der 10-stellige unveraenderliche Teil der 30-stelligen Krankenversichertennummer.
Gibt das Geburtsdatum des Versicherten an.
Hinweis: Das Geburtsjahr MUSS immer gefuellt werden. Bei Inlaendern ist immer ein logisch richtiges Geburtsdatum anzugeben. Bei Auslaendern gilt folgendes: Zumindest das Geburtsjahr ist immer anzugeben. Im Geburtstag oder im Geburtstag und im Geburtsmonat ist bei Ausländern „00“ bzw. „0000“ zulässig, wenn der Geburtstag und der Geburtsmonat nicht zu ermitteln sind.
Gibt den Vornamen der Person an.
Alle Vornamen der Person (max. 5) werden eingegeben. Mehrere Vornamen werden durch Leerzzeichen oder Bindestrich getrennt.
Gibt den Nachnamen der Person an.
Gibt das Geschlecht des Versicherten an. ("M" = maennlich, "W" = weiblich, "X" = unbestimmt, "D" = divers).
Gibt die Vorsatzwoerter der Person an.
Mehrere Vorsatzwörter werden durch Leerzeichen getrennt angegeben.
Anlage 6 (Tabelle der gültigen Vorsatzworte) zur DEÜV, siehe www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
Gibt die Namenszusaetze der Person an, z. B.: Freiherr
Mehrere Namenzusätze werden durch Leerzeichen getrennt angegeben.
Anlage 7 (Tabelle der gültigen Namenszusätze) zur DEÜV, siehe www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
Gibt die akademischen Grade der Person an.
Mehrere Titel werden durch Leerzeichen getrennt angegeben.
Gibt die Postleitzahl der Strassen- oder Postfachadresse an. Die Befüllung des Feldes Postleitzahl erfolgt gemäß den Festlegungen der DEÜV. In Verbindung mit dem Wohnsitzländercode "D" für Deutschland MUSS die
Postleitzahl 5-stellig numerisch sein. Soweit Angaben zur Adresse und zum Postfach gemacht werden, MUSS die Postleitzahl zu beiden Adressdaten vorhanden sein. Bei Anschriften ohne Postleitzahl wird das Feld nicht verwendet.
Gibt den Ort zur Strassen- und oder Postfachadresse an.
Soweit Angaben zur Adresse und zum Postfach gemacht werden, MUSS der Ort zu beiden Adressdaten vorhanden sein.
Abweichung zur Festlegung in DEÜV (Feldlänge = 34)
Gibt das Postfach der Person an.
Gibt die Postleitzahl der Strassen- oder Postfachadresse an. Die Befüllung des Feldes Postleitzahl erfolgt gemäß den Festlegungen der DEÜV. In Verbindung mit dem Wohnsitzländercode "D" für Deutschland MUSS die
Postleitzahl 5-stellig numerisch sein. Soweit Angaben zur Adresse und zum Postfach gemacht werden, MUSS die Postleitzahl zu beiden Adressdaten vorhanden sein. Bei Anschriften ohne Postleitzahl wird das Feld nicht verwendet.
Gibt den Ort zur Strassen- und oder Postfachadresse an.
Soweit Angaben zur Adresse und zum Postfach gemacht werden, MUSS der Ort zu beiden Adressdaten vorhanden sein.
Abweichung zur Festlegung in DEÜV (Feldlänge = 34)
Gibt den Namen der Strasse an.
Wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen.
Anlage 9.4 (Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog) zur DEÜV, siehe www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
Gibt die Hausnummer in der Strasse der Person an.
Pflichtangabe soweit bekannt, wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen.
Anlage 9.4 (Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog) zur DEÜV, siehe www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
Gibt die relevanten Zusaetze zur Anschrift an.
Als Anschriftenzusatz kann z. B. „Hinterhaus“ angegeben werden.
Kostenträgertyp des VSD-Schemas. Fester Wert = 1 für VSD-Schemas der PKV
Hinweis:
Dieses Schema definiert keine geschütztenVersichertendaten.
Für die Befüllung einer eGK (EF.GVD) ist jedoch aus Konsistenzgründen eine XML-Datei auf Basis dieses Schemas erforderlich.
Kostenträgertyp des VSD-Schemas. Fester Wert = 1 für VSD-Schemas der PKV
Gibt den Kostentraeger des Versicherten an. Es handelt sich um das bundesweit gueltige Institutionskennzeichen (IK) des jeweiligen Kostentraegers.
Gibt den Kostentraegerlaendercode vom Kostentraeger des Versicherten an.
Anlage 8 (Staatsangehörigkeit und Länderkennzeichen für Auslandsanschriften) zur DEÜV, siehe www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
Gibt den Namen der Institution/Organisation an.
Gibt das Land zu der Strassen- und oder Postfachadresse an.
Soweit Angaben zur Adresse und zum Postfach gemacht werden, muss der Wohnsitzlaendercode zu beiden Adressdaten vorhanden sein.
Anlage 8 (Staatsangehörigkeit und Länderkennzeichen für Auslandsanschriften) zur DEÜV, siehe www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
Format: YYYYMMDD (ISO-8601)
Version 1.0.X
Kostenträger Typ. (Zur Unterscheidung der Kostenträgertypen GKV, PKV und weiteren)
1. Stelle: Alpha-Zeichen (Wertebereich A - Z, ohne Umlaute), 2. bis 9. Stelle: 8-stellige lfd. Zaehlnummer (Eine Ziffernfolge, in der mehr als drei gleiche Ziffern hintereinander auftreten, ist auszuschliessen), 10. Stelle: Pruefziffer
ganzzahliger Prozentsatz
ganzzahliger Betrag in Euro
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